Schule für Hufpflege + Huftechnik
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Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2007 endgültig die Rechtmäßigkeit der Ausübung der Berufe `Hufpfleger` und `Huftechniker` bestätigt. Damit endet die jahrelange Unsicherheit für alle in diesem Bereich tätigen Hufexperten. Die ebeta. Schule für Hufpflege + Huftechnik hat zusammen mit der GdHK und  anderen Organisationen maßgeblich an der Klage vor dem Verfassungsgericht gegen das neue Hufbeschlagsgesetz mitgearbeitet.

Das Bundesverfassungsgericht hat in beeindruckend eindeutiger Art und Weise das geplante Hufbeschlagsgesetz in all den Punkten als verfassungswidrig eingestuft, die `Hufpflege` und `Huftechnik` betreffen. Damit ist klar, daß alle Hufexperten der GdHK, die von der ebeta. Schule für Hufpflege + Huftechnik ausgebildet wurden, ihre qualifizierte Arbeit auch weiterhin am Pferd ausüben können. Auch die Ausbildung kann so weiter geführt werden - hierüber bestand ja durch das drohende Gesetz eine große Unsicherheit.

Für die Zukunft bedeutet das: Wir arbeiten daran, den Standard der Hufbearbeitung in Deutschland weiter zu verbessern, denn es gibt immer noch viel zu tun..

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